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853b CH-LU

§ 4 Beschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Tankstellenshops des Kantons Luzern - Geltungsdauer

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§ 4 Beschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Tankstellenshops des Kantons Luzern · Geltungsdauer

1. Die Allgemeinverbindlicherklärung tritt am ersten Tag des auf den Genehmigungsbeschluss des Bundes folgenden Monats in Kraft, sofern der Genehmigungsbeschluss in der ersten Hälfte des Monats erfolgt. Erfolgt der Genehmigungsbeschluss des Bundes in der zweiten Hälfte des Monats, ist das Datum des Inkrafttretens der erste Tag des übernächsten Monats. Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt bis 31. Dezember 2018.

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