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853b CH-LU

§ 1 Beschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Tankstellenshops des Kantons Luzern - Gegenstand

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§ 1 Beschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Tankstellenshops des Kantons Luzern · Gegenstand

1. Die im Anhang dieses Beschlusses kursiv gedruckten Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die Tankstellenshops des Kantons Luzern vom 17. Februar 2015, inklusive Anhang 1 mit den Mindestlöhnen 2015, gültig ab 1. April 2015, werden allgemeinverbindlich erklärt.

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