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852 CH-LU

§ 4 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Heimarbeit - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 4 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Heimarbeit · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Heimarbeit vom 27. April 1942 wird aufgehoben.

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