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852 CH-LU

§ 3 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Heimarbeit - Rechtsmittel

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§ 3 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Heimarbeit · Rechtsmittel

1. Die Entscheide des Geschäftsfeldes Wirtschaft und Arbeit können nach den Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 3. Juli 1972 angefochten werden.

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