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§ 6 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel - Inkrafttreten

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§ 6 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2002 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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