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§ 5 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 5 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel vom 21. November 1997 wird aufgehoben.

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