Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
850 CH-LU

§ 1 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel - Zuständige Behörden

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel · Zuständige Behörden

1. Für den Vollzug des Arbeitsgesetzes und der bundesrätlichen Verordnungen dazu sind zuständig

a. * das Geschäftsfeld Wirtschaft und Arbeit des Sozialversicherungszentrums,

b. * die Gemeinden.

Zuständige Behörden § 2 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →