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849 HuV CH-LU

§ 13 Verordnung über das Halten von Hunden (HuV) - Inkrafttreten

Straf- und Schlussbestimmungen
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§ 13 HuV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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