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849 HuV CH-LU

§ 12 Verordnung über das Halten von Hunden (HuV) - Aufhebung bisherigen Rechts

Straf- und Schlussbestimmungen
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§ 12 HuV · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dieser Verordnung wird die Verordnung über das Halten der Hunde und das Versehen derselben mit Zeichen vom 26. Juni 1828 aufgehoben.

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