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HuV
CH-LU
§ 12 Verordnung über das Halten von Hunden (HuV) - Aufhebung bisherigen Rechts
Straf- und Schlussbestimmungen
§ 12 HuV · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit dieser Verordnung wird die Verordnung über das Halten der Hunde und das Versehen derselben mit Zeichen vom 26. Juni 1828 aufgehoben.