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848 HuG CH-LU

§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HuG) - Abgabepflicht

Abgaben
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§ 5 HuG · Abgabepflicht

1. Für jeden Hund im Alter von über sechs Monaten hat die Halterin oder der Halter der Einwohnergemeinde, in welcher der Hund gehalten wird, jährlich eine Steuer zu entrichten.

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