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HuG
CH-LU
§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HuG) - Abgabepflicht
Abgaben
§ 5 HuG · Abgabepflicht
1. Für jeden Hund im Alter von über sechs Monaten hat die Halterin oder der Halter der Einwohnergemeinde, in welcher der Hund gehalten wird, jährlich eine Steuer zu entrichten.