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848 HuG CH-LU

§ 16 Gesetz über das Halten von Hunden (HuG) - Inkrafttreten

Straf- und Schlussbestimmungen
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§ 16 HuG · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1974 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Volksreferendum.

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