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§ 3 Gesetz über die Tierseuchenkasse - Einnahmen

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§ 3 Gesetz über die Tierseuchenkasse · Einnahmen

1. Die Tierseuchenkasse hat folgende Einnahmen

1. * ...

2. Ertrag der Viehhandelspatentgebühren;

3. Verwertungserlös in Seuchenfällen;

4. Bundesbeiträge für die Tierseuchenbekämpfung und die Fleischhygiene;

5. Bussen, die nach der Tierseuchengesetzgebung ausgefällt werden;

6. * Zinsen des Guthabens beim Staat;

7. Tierbesitzerbeiträge nach § 4;

8. Beiträge des Staates und der Einwohnergemeinden nach § 5;

9. * ...

10. übrige Einnahmen aus der Tierseuchenpolizei.

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