847
CH-LU
§ 3 Gesetz über die Tierseuchenkasse - Einnahmen
§ 3 Gesetz über die Tierseuchenkasse · Einnahmen
1. Die Tierseuchenkasse hat folgende Einnahmen
1. * ...
2. Ertrag der Viehhandelspatentgebühren;
3. Verwertungserlös in Seuchenfällen;
4. Bundesbeiträge für die Tierseuchenbekämpfung und die Fleischhygiene;
5. Bussen, die nach der Tierseuchengesetzgebung ausgefällt werden;
6. * Zinsen des Guthabens beim Staat;
7. Tierbesitzerbeiträge nach § 4;
8. Beiträge des Staates und der Einwohnergemeinden nach § 5;
9. * ...
10. übrige Einnahmen aus der Tierseuchenpolizei.