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§ 5 Kantonale Tierseuchenverordnung - Amtliche Fachassistentinnen und -assistenten

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§ 5 Kantonale Tierseuchenverordnung · Amtliche Fachassistentinnen und -assistenten

1. Die amtlichen Fachassistentinnen und -assistenten unterstützen die amtlichen Tierärztinnen und -ärzte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

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