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844a KTabPV CH-LU

§ 5 Kantonale Tabakprodukteverordnung (KTabPV) - Rechtsmittel

Rechtsschutz
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§ 5 KTabPV · Rechtsmittel

1. Gegen Verfügungen der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz kann innerhalb von zehn Tagen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

2. Soweit das eidgenössische Recht nichts anderes vorsieht, gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) vom 3. Juli 1972.

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