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§ 9 Kantonale Fleischhygieneverordnung - Status der Kontrollorgane

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§ 9 Kantonale Fleischhygieneverordnung · Status der Kontrollorgane

1. Die Kontrollorgane haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Eigenschaft von Beamten der gerichtlichen Polizei.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

2A.244/2001 (Art. 9 VWBG)
Canton v. Administrative Court (Repayment of Housing Aid)
Gemeinden oder anderen öffentlichrechtlichen Korporationen in einem bestimmten Rahmen an die Kantonsleistung angerechnet werden ( Art. 9 VWBG ). Die Leistungen des Kantons können nicht nur in bar, sondern auch in anderer Form erbracht werden ( Art. 10 VWBG ); im Übrigen