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843 KLMV CH-LU

§ 4 Kantonale Lebensmittelverordnung (KLMV) - Kontrollorgane

Organisation und Zuständigkeit
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§ 4 KLMV · Kontrollorgane

1. Kontrollorgane im Sinn der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung sind

a. der Kantonschemiker oder die Kantonschemikerin,

b. die Lebensmittelinspektoren und -inspektorinnen,

c. die Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen.

2. Für besondere Kontrollen kann der Kantonschemiker oder die Kantonschemikerin weitere Kontrollorgane einsetzen.

3. Als Kontrollorgane können nur Personen eingesetzt werden, welche die Voraussetzungen gemäss der eidgenössischen Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung (LMVV) vom 27. Mai 2020 erfüllen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

7H 19 311 · lu (Art. 4 WEG)
Building Permit Utilization Factor Calculation and Facade Height Dispute
ein Haus) mit der Anlage der Feinerschliessung. Hauszufahrten bzw. Hausanschlüsse gehören deshalb nicht zur Erschliessung i.S.v. Art. 4 WEG, Art. 19 RPG und § 117 PBG. Im Einzelfall kann die Unterscheidung zwischen Hauszufahrt und Feinerschliessung schwierig sein, was
V 07 32 1 · lu (Art. 4 WEG.)
Administrative Court Overturns Expropriation for Private Parking Access
planung ausgesparte Lücken (Marantelli-Sonanini, Erschliessung, a.a.O., S. 13 ff.). Im vorliegenden Sachzusammenhang interessiert Art. 4 WEG. Diese Bestimmung differenziert zwischen der "Groberschliessung" (Art. 4 Abs. 1 WEG) und der "Feinerschliessung" (Art. 4 Abs. 2 WE
V 99 213 · lu (Art. 4 Abs. 2 WEG)
Development Plan Approval Set Aside Due to Deferred Access Assessment
Grundstücke an die Hauptstränge der Erschliessungsanlagen mit Einschluss von öffentlich zugänglichen Quartierstrassen (vgl. auch Art. 4 Abs. 2 WEG). Soweit die mit dem Gestaltungsplan angestrebte Nutzung die konkreten Bedürfnisse in dieser Hinsicht aufzeigt, sind die entsprec