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843 KLMV CH-LU

§ 17 Kantonale Lebensmittelverordnung (KLMV) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 17 KLMV · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen vom 26. Juli 1968 wird aufgehoben.

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