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CH-LU
§ 21 Verordnung über das Bestattungswesen - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
§ 21 Verordnung über das Bestattungswesen · Aufhebung eines Erlasses
1. Die Verordnung über das Bestattungswesen vom 1. Oktober 1965 wird aufgehoben.