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840 CH-LU

§ 20 Verordnung über das Bestattungswesen - Streitigkeiten

Schlussbestimmungen
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§ 20 Verordnung über das Bestattungswesen · Streitigkeiten

1. Streitigkeiten über die Kostentragung gemäss § 19 Absätze 2 und 3 beurteilt das Kantonsgericht im Klageverfahren.

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