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838 CH-LU

§ 3 Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Verordnung über den Strahlenschutz - Inkrafttreten

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§ 3 Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Verordnung über den Strahlenschutz · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1984 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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