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CH-LU
§ 2 Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Verordnung über den Strahlenschutz - Bisheriges Recht
§ 2 Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Verordnung über den Strahlenschutz · Bisheriges Recht
1. Durch diese Verordnung wird der Beschluss über die Zuständigkeit zur Erteilung von Bewilligungen auf dem Gebiete des Strahlenschutzes vom 30. Dezember 1963 aufgehoben.