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§ 2 Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Verordnung über den Strahlenschutz - Bisheriges Recht

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§ 2 Vollzugsverordnung zur eidgenössischen Verordnung über den Strahlenschutz · Bisheriges Recht

1. Durch diese Verordnung wird der Beschluss über die Zuständigkeit zur Erteilung von Bewilligungen auf dem Gebiete des Strahlenschutzes vom 30. Dezember 1963 aufgehoben.

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