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CH-LU
§ 3 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen - Gesuchsunterlagen Raucherlokale
Raucherräume und Raucherlokale
§ 3 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen · Gesuchsunterlagen Raucherlokale
1. Dem Gesuch um Bewilligung eines Restaurationsbetriebes als Raucherlokal sind die Pläne mit einer Beschreibung der Räume sowie Angaben über die Fläche und die Belüftung beizufügen.
2. Die Luzerner Polizei kann weitere Unterlagen verlangen.