Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
837 CH-LU

§ 3 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen - Gesuchsunterlagen Raucherlokale

Raucherräume und Raucherlokale
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen · Gesuchsunterlagen Raucherlokale

1. Dem Gesuch um Bewilligung eines Restaurationsbetriebes als Raucherlokal sind die Pläne mit einer Beschreibung der Räume sowie Angaben über die Fläche und die Belüftung beizufügen.

2. Die Luzerner Polizei kann weitere Unterlagen verlangen.

← § 2 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen Gesundheits- und Sozialdepartement § 4 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →