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833 CH-LU

§ 17 Kantonale Betäubungsmittelverordnung - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 17 Kantonale Betäubungsmittelverordnung · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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