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§ 12 Heilmittelverordnung - Ausstellung

Heilmittel - Rezepte
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§ 12 Heilmittelverordnung · Ausstellung

1. Nur Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren sowie Tierärztinnen und -ärzte dürfen Rezepte ausstellen.

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