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806b NBTV CH-LU

§ 15 Verordnung über nicht bewilligungspflichtige Tätigkeiten im Gesundheitswesen (NBTV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 15 NBTV · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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