806b
NBTV
CH-LU
§ 15 Verordnung über nicht bewilligungspflichtige Tätigkeiten im Gesundheitswesen (NBTV) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 15 NBTV · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.