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806 GbV CH-LU

§ 33b Gesundheitsberufeverordnung (GbV) - Tätigkeitsbereich

Bewilligungspflichtige Berufe und Betriebe - Neuropsychologe und Neuropsychologin
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§ 33b GbV · Tätigkeitsbereich

1. Die Bewilligung berechtigt, nach ärztlicher Anordnung diagnostische Leistungen der Neuropsychologie durchzuführen.

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