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GbV
CH-LU
§ 27 Gesundheitsberufeverordnung (GbV) - Bewilligungsvoraussetzungen
Bewilligungspflichtige Berufe und Betriebe - Ernährungsberater oder -beraterin
§ 27 GbV · Bewilligungsvoraussetzungen
1. Die Bewilligung als Ernährungsberater oder Ernährungsberaterin setzt den Bachelor of Science in Ernährung und Diätetik FH voraus. Diesem gleichgestellt sind
a. * die Bildungsabschlüsse für «Ernährungsberater» oder «Ernährungsberaterin» gemäss Artikel 12 der Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung,
b. * ein vom Schweizerischen Roten Kreuz als gleichwertig anerkannter ausländischer Bildungsabschluss.
c. * ...
2. ...