§ 17c Medizinalberufeverordnung (MbV) - Bewilligungsgesuch
§ 17c MbV · Bewilligungsgesuch
1. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller haben in ihrem Gesuch eine verantwortliche Fachperson zu bezeichnen, die über die Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Ausübung desjenigen universitären Medizinalberufes im Kanton Luzern verfügt, in welchem die Einrichtung Leistungen erbringt.
2. Dem Gesuch beizufügen sind
a. ein Betriebskonzept, das Auskunft gibt über Angebot, Personal und Einrichtung sowie über Qualitätssicherungs- und Hygienemassnahmen,
b. ein Betreibungsregisterauszug des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin,
c. eine Erklärung des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin, dass die therapeutische Unabhängigkeit der für die Einrichtung fachlich eigenverantwortlich tätigen universitären Medizinalpersonen gewährleistet ist.
3. Die Dienststelle Gesundheit und Sport kann zur Prüfung der betrieblichen Bewilligungsvoraussetzungen
a. weitere erforderliche Unterlagen einverlangen; diese sind auf Verlangen auf Deutsch zu übersetzen und amtlich zu beglaubigen,
b. eine Inspektion der Einrichtung vornehmen.