Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
804a CH-LU

§ 4 Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Kantonales Sportförderungsgesetz) - Integration, Fairness und Sicherheit

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Kantonales Sportförderungsgesetz · Integration, Fairness und Sicherheit

1. Der Kanton tritt für Integration, Fairness und Sicherheit im Sport ein. Er bekämpft unerwünschte Begleiterscheinungen des Sports.

2. Der Kanton setzt für seine Sportförderung voraus, dass die Begünstigten Anstrengungen zugunsten des fairen und sicheren Sports unternehmen und den integrativen Aspekt des Sports berücksichtigen.

← § 3 Kantonales Sportförderungsgesetz Gesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Kantonales Sportförderungsgesetz) - Geltungsbereich § 5 Kantonales Sportförderungsgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →