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CH-LU
§ 14 Verordnung über den schulärztlichen Dienst und die Schulzahnpflege an den kantonalen Schulen und an den Privatschulen - Fragebogen und Impfausweis
Schulärztlicher Untersuch und Behandlung
§ 14 Verordnung über den schulärztlichen Dienst und die Schulzahnpflege an den kantonalen Schulen und an den Privatschulen · Fragebogen und Impfausweis
1. Vor der ersten Untersuchung stellt die Schulleitung den Erziehungsberechtigten den ärztlichen Fragebogen über die gesundheitliche Entwicklung der Kinder zu.
2. Der Fragebogen ist von den Erziehungsberechtigten auszufüllen und der zuständigen Lehrperson zusammen mit dem Impfausweis zuhanden des Schularztes oder der Schulärztin verschlossen zu übergeben.
3. Der Fragebogen und der Impfausweis dienen als Grundlage für die erste Untersuchung. Der Impfausweis wird den Erziehungsberechtigten anschliessend wieder zurückgegeben.