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§ 4 Vollzugsverordnung zur Durchführung des straflosen Schwangerschaftsabbruchs - Inkrafttreten

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§ 4 Vollzugsverordnung zur Durchführung des straflosen Schwangerschaftsabbruchs · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Oktober 2002 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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