801a
CH-LU
§ 3 Vollzugsverordnung zur Durchführung des straflosen Schwangerschaftsabbruchs - Entzug und Erlöschen
§ 3 Vollzugsverordnung zur Durchführung des straflosen Schwangerschaftsabbruchs · Entzug und Erlöschen
1. Für den Entzug und das Erlöschen der Bewilligung gemäss § 1 gelten die §§ 19 und 20 des Gesundheitsgesetzes vom 13. September 2005 sinngemäss.