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Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV) - Berechnung des Ausgleichs
Art. 5 Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV · Berechnung des Ausgleichs
1. Der Ausgleich unter den Kantonen wird in folgenden Schritten ermittelt
1. Ermittlung der Beitragsleistungen gemäss Artikel 2 Absatz 1 pro Kanton,
2. Summierung der Beitragsleistungen aller Vereinbarungskantone,
3. Teilung der Summe durch die Bevölkerung der Vereinbarungskantone,
4. Multiplikation des gemittelten Pro-Kopf-Beitrages eines jeden Vereinbarungskantons mit seiner Bevölkerung,
5. Gegenüberstellung der Beitragsleistung eines jeden Vereinbarungskantons mit den gemittelten Werten,
6. die Differenz der Werte gemäss Schritt 5 bildet den vom Vereinbarungskanton als Ausgleich zu zahlenden beziehungsweise zu beziehenden Beitrag.
2. Der Ausgleich erfolgt jährlich.
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Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV) - Gegenstand und Zweck
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