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CH-LU
Kantonaler Anteil
1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
Gesetzestext (1 Artikel)
Ziff. 1 Beschluss über den kantonalen Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern ab dem Jahr 2019 - Kantonaler Anteil
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1. Der kantonale Anteil an der Abgeltung der stationären Leistungen von Spitälern und Geburtshäusern beträgt ab 1. Januar 2019 55 Prozent.