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§ 9 Verordnung zum Spitalgesetz - Tätigkeitsbericht

Spitalplanung und -finanzierung - Beschwerdestelle zur Spitalaufnahme
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§ 9 Verordnung zum Spitalgesetz · Tätigkeitsbericht

1. Die Beschwerdestelle erstattet dem Gesundheits- und Sozialdepartement jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.

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