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§ 8 Verordnung zum Spitalgesetz - Rechtsverweis

Spitalplanung und -finanzierung - Beschwerdestelle zur Spitalaufnahme
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§ 8 Verordnung zum Spitalgesetz · Rechtsverweis

1. Für das Verfahren vor der Beschwerdestelle gelten im Übrigen die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 3. Juli 1972.

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