800b
CH-LU
§ 4 Verordnung zum Spitalgesetz - Einleitung des Verfahrens
Spitalplanung und -finanzierung - Beschwerdestelle zur Spitalaufnahme
§ 4 Verordnung zum Spitalgesetz · Einleitung des Verfahrens
1. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet bei der Beschwerdestelle einzureichen.