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800a CH-LU

§ 33 Spitalgesetz - Haftung

Kantonale Spitäler - Rechtsbeziehungen und Haftung
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§ 33 Spitalgesetz · Haftung

1. Die Haftung der Unternehmen, ihrer Organe und ihres Personals richtet sich nach den Bestimmungen des Privatrechts.

2. ...

3. ...

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