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§ 32 Spitalgesetz - Rechtsstellung der Patientinnen und Patienten

Kantonale Spitäler - Rechtsbeziehungen und Haftung
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§ 32 Spitalgesetz · Rechtsstellung der Patientinnen und Patienten

1. Das Rechtsverhältnis zwischen den Patientinnen und Patienten und den Unternehmen ist privatrechtlicher Natur.

2. Die Unternehmen sorgen für einen hinreichenden Schutz der Patientenrechte. Namentlich sind die Aufklärungspflicht, das Selbstbestimmungsrecht und das Einsichtsrecht in die eigene Krankengeschichte zu beachten. Die Unternehmen regeln die Rechte und Pflichten ihrer Patientinnen und Patienten in ihren Patientenreglementen.

3. Unheilbar kranke und sterbende Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine angepasste Betreuung sowie auf Linderung ihrer Leiden und Schmerzen nach den Grundsätzen der Palliativmedizin und -pflege.

4. Die Patientinnen und Patienten tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum guten Verlauf ihrer Behandlung bei. Insbesondere erteilen sie dem Spitalarzt oder der Spitalärztin möglichst vollständige Auskunft über ihren Gesundheitszustand und befolgen die Anordnungen, in die sie eingewilligt haben.

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