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§ 31 Spitalgesetz - Allgemeines

Kantonale Spitäler - Rechtsbeziehungen und Haftung
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§ 31 Spitalgesetz · Allgemeines

1. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Unternehmen und Dritten richten sich nach den Bestimmungen des Privatrechts.

2. ...

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