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§ 12 Spitalgesetz - Kantonsrat

Kantonale Spitäler - Kantonale Behörden - ...
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§ 12 Spitalgesetz · Kantonsrat

1. Der Kantonsrat

a. * genehmigt die ersten Statuten der Unternehmen sowie Statutenänderungen,

b. * ...

c. genehmigt die Eigentumsübertragung der Spitalbauten an die Unternehmen,

d. nimmt die Geschäftsberichte der Unternehmen zur Kenntnis,

e. * nimmt von den Finanz- und Entwicklungsplänen und von der rollenden Investitionsplanung der Unternehmen Kenntnis.

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