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CH-LU
§ 12 Spitalgesetz - Kantonsrat
Kantonale Spitäler - Kantonale Behörden - ...
§ 12 Spitalgesetz · Kantonsrat
1. Der Kantonsrat
a. * genehmigt die ersten Statuten der Unternehmen sowie Statutenänderungen,
b. * ...
c. genehmigt die Eigentumsübertragung der Spitalbauten an die Unternehmen,
d. nimmt die Geschäftsberichte der Unternehmen zur Kenntnis,
e. * nimmt von den Finanz- und Entwicklungsplänen und von der rollenden Investitionsplanung der Unternehmen Kenntnis.