800 GESG CH-LU § 53 Gesundheitsgesetz (GesG) - Öffentliche Bäder Prävention und Gesundheitsförderung Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (73 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md) § 53 GesG · Öffentliche Bäder 1. ... ← § 52 GesG Gesundheitsgesetz (GesG) § 53a GesG → Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist? Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI. Fall in Legislator öffnen →