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800 GESG CH-LU

§ 5 Gesundheitsgesetz (GesG) - Fachkommissionen

Organisation und Zuständigkeiten - Kantonale Organe
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§ 5 GesG · Fachkommissionen

1. Der Regierungsrat kann für die fachliche Beratung oder für bestimmte Sachaufgaben Kommissionen bestellen.

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