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800 GESG CH-LU

§ 41 Gesundheitsgesetz (GesG)

Betriebe im Gesundheitswesen - Spitäler - Kantonale Spitäler
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§ 41 GesG

1. Die Einzelheiten über die kantonalen Spitäler sind in einem besonderen Gesetz geregelt.

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