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GESG
CH-LU
§ 18 Gesundheitsgesetz (GesG) - Bewilligungsvoraussetzungen
Berufe im Gesundheitswesen - Gemeinsame Bestimmungen - Allgemeines
§ 18 GesG · Bewilligungsvoraussetzungen
1. Die Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung wird erteilt, wenn die gesuchstellende Person
a. * die von der Gesetzgebung verlangten fachlichen Anforderungen erfüllt,
b. * vertrauenswürdig ist sowie physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bietet und
c. * über die notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
d. * ...