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CH-LU
§ 7 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz - Rechtsverweis
Verfahren
§ 7 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz · Rechtsverweis
1. Im Asylbereich richtet sich das Verfahren nach der Asylgesetzgebung.