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CH-LU
§ 5 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz - Einreichung der Gesuche
Verfahren
§ 5 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz · Einreichung der Gesuche
1. Gesuche für eine Anwesenheitsbewilligung sind dem Amt für Migration einzureichen.