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CH-LU
§ 2a Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz - Ansprechstelle für Integrationsfragen
Zuständige Behörden
§ 2a Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz · Ansprechstelle für Integrationsfragen
1. Kantonale Ansprechstelle für Integrationsfragen gemäss Artikel 57 Absatz 3 AuG und § 5 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 14. September 2009 ist die Fachstelle Gesellschaftsfragen der Dienststelle Soziales und Gesellschaft.