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788b CH-LU

§ 18 Verordnung zum Gesetz über die Schiffssteuer - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 18 Verordnung zum Gesetz über die Schiffssteuer · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. April 1998 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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