788b
CH-LU
§ 18 Verordnung zum Gesetz über die Schiffssteuer - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 18 Verordnung zum Gesetz über die Schiffssteuer · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. April 1998 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.