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788a CH-LU

§ 5 Gesetz über die Schiffssteuer - Bemessungsgrundlagen

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§ 5 Gesetz über die Schiffssteuer · Bemessungsgrundlagen

1. Grundlagen für die Bemessung bilden

a. die Antriebsleistung der Verbrennungsmotoren in Kilowatt (kW),

b. die Schiffslänge,

c. die maximale Nutzlast bei Güterschiffen,

d. neben der Grundtaxe die Zahl der Sitzplätze bei Fahrgastschiffen und Schiffen der gewerbsmässigen Vermietung.

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